Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Bootsvermietung Bullmann und gelten für sämtliche Leistungen der Bootsvermietung Bullmann.  Durch das abschließen des Mietvertrages gelten die Geschäftsbedingungen für den Mieter und deren Gäste als anerkannt.

Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bootsvermietung Bullmann gelten für sämtliche Leistungen der Bootsvermietung Bullmann. Hierunter fällt insbesondere das Vermieten des Bootes MS Sylvia  (nachfolgend Boot genannt) und die Bereitstellung von zusätzlichen Leistungen auf diesem. Vertragspartner ist ausschließlich die Bootsvermietung Bullmann, sofern die Zusatzleistung nicht bei einem Drittanbieter gebucht wurde (z.B. Catering). 

§ 1 Abschluss des Vertrages sowie darin enthaltene Leistungen

1. Der Vertragspartner muss zunächst eine Buchungsanfrage an die Bootsvermietung Bullmann stellen. In der Buchungsanfrage sollten sämtliche Wünsche und Vorstellungen des Vertragspartners enthalten sein. Nachträgliche Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese schriftlich erfolgen und diesen von der Bootsvermietung Bullmann zugestimmt worden ist. Um eine professionelle Vorbereitung gewährleisten zu können, bedarf es der ausdrücklichen vorherigen Absprache zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Teilnehmerzahl und den zu erbringenden Leistungen. Die Teilnehmerzahl ist gemäß der Zulassung des Bootes beschränkt und darf in keinem Fall überschritten werden. Die Einbringung eigener Dekorationen oder eigenen Equipments sowie deren Installation oder Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung der 
Bootsvermietung Bullmann.

2. Nach einer Buchungsanfrage schickt die  Bootsvermietung Bullmann dem Vertragspartner ein freibleibendes Angebot für den gewünschten Buchungstermin inkl. der Anlagen und den AGB zu. Die  Bootsvermietung Bullmann legt keine Reservierungen an, das Schiff bleibt bis zur verbindlichen Buchung für andere Gruppen verfügbar.

3. Nimmt der Vertragspartner das Angebot an, erhält er nach Übermittlung der Rechnungsadresse an Bootsvermietung Bullmann, eine Buchungsbestätigung und Anzahlungsrechnung. Die Buchungsbestätigung muss unterschrieben an die Bootsvermietung Bullmann per E-Mail oder per Post zurückgesandt werden. Erst nach Erhalt der unterschriebenen Buchungsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen, auch erst dann ist das Schiff auf den Namen reserviert und der Vertragspartner hat einen Anspruch auf Durchführung der Buchung. Die AGB gelten automatisch mit der unterschriebenen Buchungsbestätigung oder mit der geleisteten Anzahlung als anerkannt.

4. Nachträgliche Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

5. Die ungefähre Personenzahl ist 4 Wochen vor der Schifffahrt mitzuteilen. Sollten Sie Zusatzleistungen buchen, die pro Person abgerechnet werden (z.B. Getränkepauschale oder Catering), kann die Personenzahl für die Zusatzleistungen bis 10 Tage vor dem Event kostenfrei angepasst werden. Danach ist eine Reduzierung der Personenzahl nur noch um 10 % möglich. Eine Erhöhung der Personenzahl ist bis zur maximalen Auslastung des Schiffes möglich.

6. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Änderungen der Mehrwertsteuer werden nicht von der Bootsvermietung Bullmann getragen. Liegt zwischen der Veranstaltung und Vertragsabschluss mehr als drei Monate, kann es aufgrund erhöhter Kosten (wie z.B. im Einkauf oder bei Anlegegebühren) zu einer Preisänderung durch die Bootsvermietung Bullmann kommen. Diese Kostenänderung ist dem Vertragspartner durch entsprechende Nachweise zu belegen und unverzüglich mitzuteilen.

7. Mit Vertragsunterzeichnung werden 200,00 € als Anzahlung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist 3 Tage vor der Schifffahrt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

8. Findet eine Buchung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung statt, sind 90 % des Auftragswertes fällig.

9. Sollte der Vertrag kurzfristig, 14 Tage vor der geplanten Fahrt geschlossen werden, wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Nichtzahlung der Beträge innerhalb obiger Fristen steht es der  Bootsvermietung Bullmann frei, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Der Vertragspartner ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, soweit die Bootsvermietung Bullmann dem schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Erfüllung

Die Bereitstellung des Schiffes erfolgt an dem vereinbarten Ort. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf das vorher im Vertrag festgelegte Schiff. Die Bootsvermietung Bullmann kann noch am Tag der Buchung bestimmen, welches Schiff dem Vertragspartner verchartert wird. Wird das Schiff nicht rechtzeitig von der Bootsvermietung Bullmann zur Verfügung gestellt, so berechtigt dies den Vertragspartner nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Bootsvermietung Bullmann nicht innerhalb von 3 Stunden, gerechnet vom Beginn der Mietzeit, ein Schiff mit gleicher Personenzahl zur Verfügung stellen kann.

Gelingt der Bootsvermietung Bullmann die Stellung eines Ersatzschiffes, so gilt der Vertrag als erfüllt. Gelingt die Bereitstellung eines Ersatzschiffes nicht, so werden dem Vertragspartner alle geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurückerstattet (ausgenommen Catering). Weitergehende Ersatzansprüche wie z.B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind ausgeschlossen.

Anlegestellen und bestimmte Routen sind nicht vertraglich festgelegt und können wegen Wetterverhältnissen oder polizeilichen Sperrungen geändert werden.

Die Bootsvermietung Bullmann behält sich vor, eine Schifffahrt bei gefrorenen Wasserstraßen nicht durchzuführen. In diesem Fall hat der Vertragspartner das Recht auf einen Ersatztermin, oder es werden alle geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurückerstattet (ausgenommen Catering). Weitergehende Ersatzansprüche wie z. B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind ausgeschlossen.

 

§ 3 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ist die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Buchung unmöglich geworden, hat der Vertragspartner der Bootsvermietung Bullmann die bereits aufgrund der Planung der Buchung entstandenen Kosten zu begleichen, wenn er den Eintritt der Unmöglichkeit zu vertreten hat.

Hierfür werden nach Buchung bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 25 % der Auftragssumme fällig, bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 60 % der Auftragssumme, bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 80 % der Auftragssumme und bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin 100 % der Auftragssumme fällig. Entsprechendes gilt bei beiderseitig nicht zu vertretendem Unmöglichkeitseintritt. Hierunter fallen insbesondere Verfügungen von hoher Hand und Witterungsverhältnisse (Windstärke 4). Die der Bootsvermietung Bullmann durch den Ausfall ersparten Aufwendungen werden dem Vertragspartner zurückerstattet.

Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung, die von der Bootsvermietung Bullmann oder einer deren Beauftragten zu vertreten ist, entfallen die gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Nachweis eines höheren Ausfallschadens bleibt dem Vermieter (Bootsvermietung Bullmann) vorbehalten. Der Mieter kann den Nachweis führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Eine kostenfreie Stornierung bzw. Kündigung ist nur bis spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung möglich. Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Die Bootsvermietung Bullmann
 hat das Recht den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn:

  • die vereinbarten Zahlungsziele nicht eingehalten werden,
  • der Vertragsschluss auf Grundlage falscher Angaben zustande gekommen ist,
  • Informationen vorliegen, die an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifeln lassen,
  • Gründe vorliegen, die die Sicherheit oder das Ansehen von der Bootsvermietung Bullmann gefährden könnten,
  • der Vertragspartner die Hausordnung nicht einhält und sich die Bootsvermietung Bullmann strafbar macht oder eventuell Regressansprüchen Dritter aussetzen würde,
  • der Vertragspartner oder die teilnehmenden Personen gegen die Schiffsordnung / Hausordnung
    verstoßen oder ein sonstiger Grund in der Person des Vertragspartners vorliegt, der es der Bootsvermietung Bullmann unzumutbar macht, an dem Vertrag festzuhalten, 
  • wenn sich herausstellt, dass es sich bei dem Anlass der Buchung um einen Junggesellenabschied, eine Demonstration oder eine andere politische Veranstaltung handelt.

Die Bootsvermietung Bullmann kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer und nicht behebbarer Leistungshindernisse eine Leistung unmöglich geworden ist und dies nicht von der Bootsvermietung Bullmann zu vertreten ist. Das Gleiche gilt für Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, technische Schwierigkeiten, Ausfälle der eigenen Belieferung, wenn sie nicht vorhersehbar und nicht zu vertreten sind. Die Leistungserbringung infolge von zwischen dem Tag der Vertragsschluss und dem Tag der Leistungserbringung in Kraft getretener vertragsrelevanter Gesetzesänderungen rechtlich unmöglich wird, die unvorhersehbar waren und eine Vertragsanpassung nicht ermöglichen.
Wenn es während der Fahrt zu unvorhersehbaren Ereignissen kommt, die eine Fortführung unmöglich machen, entfällt der Anspruch auf Erstattung der Buchungskosten. Die von der Bootsvermietung Bullmann ersparten Aufwendungen werden zurückerstattet.

§ 5 Haftung

1. Die Bootsvermietung Bullmann schließt jegliche Haftung für Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer zurechenbaren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aus. Ausgenommen davon ist die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche der Bootsvermietung Bullmann oder von ihr zu vertretender Unmöglichkeit.

2. Kann der Vertragspartner nicht nachweisen, dass er an einer Teilleistung kein Interesse hat, so kann er bei einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisem Verzug der Leistung durch die Bootsvermietung Bullmann einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des gesamten Leistungsumfanges nicht geltend machen. Wie bestimmte Routen oder Anlegestellen. Für einen Rücktritt vom gesamten Vertrag gilt Entsprechendes.

3. Auf Verlangen der Bootsvermietung Bullmann hat der Vertragspartner den Abschluss geeigneter Versicherungen nachzuweisen. (Haftpflichtversicherung)

4. Ist Eigentum Dritter für die Fahrt von der Bootsvermietung Bullmann besorgt worden, haftet der Vertragspartner für die sorgfältige und ordnungsgemäße Behandlung sowie deren Rückgabe. Die Bootsvermietung Bullmann wird vom Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
freigestellt.

5. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden oder Kosten, die der Bootsvermietung Bullmann oder Dritten, z.B. spätere Crews, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Die Bootsvermietung Bullmann ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

6. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden, oder durch extern gebuchte Technik ist nicht gestattet.

§ 6 Schiffsordnung / Hausordnung

1. Die Schiffsordnung ist strikt einzuhalten. Für die Einhaltung dieser ist der Vertragspartner verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere nachfolgende Verhaltensregeln. Der Verstoß gegen die Schiffsordnung berechtigt zur fristlosen Kündigung und zum sofortigen Abbruch der Fahrt. Als Vertragspartner gilt ausschließlich derjenige, der vorher kommunizierter Ansprechpartner ist, dieser ist auch der Verantwortungsträger für die gesamte Fahrtzeit und ist für die Einhaltung der Bootsordnung verantwortlich.

2. Allgemein gilt: Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist Folge zu leisten. Das Sichtfeld des Schiffsführers ist jederzeit freizuhalten. Die Nutzung der MS Sylvia und das Verhalten an Bord haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO und der LärmschutzVO zu erfolgen. Für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner haftet für eventuelle Schäden, die seine Gäste verursachen.

3. Insbesondere gilt: Die Bootsvermietung Bullmann  wendet sich gegen jede Form von sexistischen, rassistischen oder homophoben Äußerungen oder Handlungen. Bei Missachtung behalten wir uns vor, Gäste des Schiffes zu verweisen.

4. Die Bootsvermietung Bullmann behält sich vor, Fahrten nicht anzutreten, oder abzubrechen, wenn es sich um einen Junggesellenenabschied, eine Demonstration/Demonstrationsartige Veranstaltung oder eine politische Veranstaltung handelt. Der Mieter wird im Angebot und in den AGB darauf hingewiesen. Bei einem Abbruch aufgrund solcher Veranstaltungen erfolgt keine Rückerstattung der Kosten an den Mieter. 

4. Es ist die zugelassene Gesamtkapazität einzuhalten. Wir behalten uns vor, Gäste, die die zugelassene Personenzahl des jeweiligen Schiffes übersteigen, an Land zurückzulassen.

5. Das Betreten des Sonnendecks erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Sonnendecks ist unter Alkoholeinfluss nicht gestattet.

7. Die Toilette ist durch ihre Bauart nur für Entsorgung von Fäkalien geeignet. Andere Gegenstände oder Hygieneartikel dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette entsorgt werden. Ein Ausfall der Toilette durch unsachgemäßen Gebrauch führt ggf. zum sofortigen Abbruch der Fahrt. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 150,00 € sofort fällig. Des Weiteren ist das Urinieren von Bord untersagt, dazu ist die Toilette zu benutzen.

8. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, bei mitgebrachten Getränken einen Betrag für den entgangenen Kassenumsatz zu erheben. Der Betrag beträgt 20 € pro Person pro Stunde. Dies gilt auch für eine nachträgliche Feststellung (Leergut und Müll). Eigene Speisen dürfen gegen eine Pauschale in Höhe von 3,00 € pro Person mitgebracht werden. Wir behalten uns vor, bei Nichtanmeldung von eigenen Speisen die Pauschale nachträglich in Rechnung zu stellen.

9. Es dürfen keine Getränke und Speisen über Bord beworfen werden.

10. Vorbeifahrende, andere Boote dürfen weder belästigt noch beleidigt werden.

11. Geländer und Leinen sind nicht zu übersteigen. Das Betreten abgesperrter Bereiche ist nur durch die Crew oder den Schiffsführer gestattet.

12. Das Tanzen auf den Tischen und Stühlen ist auf dem gesamten Schiff untersagt.

13. Das Rauchen an Bord ist nur im Außenbereich gestattet. Offenes Feuer, Kerzen, sowie kohlebetriebene Wasserpfeifen und Feuerwerkskörper sind ausdrücklich verboten.

14. Das Schifft ist sauber zu halten. An Bord gilt das Konfettiverbot (auch in Luftballons). Bei Zuwiderhandlung berechnen wir 400,00 € für die aufwendige Reinigung.

15. Hunde an Bord sind nach vorheriger Anmeldung gestattet. Schäden oder Verunreinigungen, die durch mitgebrachte Hunde an Bord entstehen, werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. An Bord gilt Leinenpflicht.

16. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Schiff bewegen. Nach Rücksprache haben wir für Kinder Schwimmwesten an Bord.

17. Die Lautstärke der Musik wird vom Bordpersonal geregelt, nicht durch die Gäste. Es ist sich stets an die Bestimmungen der LärmschutzVO zu halten.

§ 7 Gerichtsstand

Gerichtstand ist Zossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Die zwischen der Bootsvermietung Bullmann und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG).

2. Vertragsänderungen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mahnungen oder Mängelanzeigen des Vertragspartners müssen in schriftlicher Form an die Bootsvermietung Bullmann übermittelt werden.

3. Sollten eine oder mehrere in diesen AGB enthaltenen Klauseln unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Bootsvermietung Bullmann behält sich Änderungen vor. Es gelten die AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.

Stand: 01.01.2024